Allgemeine Geschäftsbedigungen Faces in the Wind

 

FACES IN THE WIND – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dokumentstatus: Stand: 25.09.2025 (Deutschland)

Präambel / Geltungsbereich

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Motorradtour Adventure – Faces in the Wind (folgend FIDW) und Teilnehmer:innen an Motorrad‑Touren, Fahrsicherheits‑Trainings (Coaching) sowie begleitenden Dienstleistungen (z. B. technische Beratung, Motorradvermietung) im In‑ und Ausland. Es handelt sich hierbei nicht um Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

FIDW erbringt Dienstleistungen in Form von Guiding/Begleitung, Coaching/Training und ggf. Planungsleistungen (z. B. Roadbook/GPX/Logistikhinweise). Reisebestandteile Dritter (z. B. Flüge, Transporte) werden von Teilnehmer:innen eigenständig gebucht oder – wenn gewünscht – lediglich vermittelt. FIDW ist nicht Reiseveranstalter.

Es gilt stets die zuletzt veröffentlichte AGB‑Fassung auf www.facesinthewind.org.

Begriffsbestimmungen

Tourpreis (Dienstleistungspaket): Entgelt für eigene Leistungen von FIDW, insbesondere Organisation/Planung, Guiding/Coaching und Rahmenkosten (z. B. Administration, Kommunikation, Tourleitung vor Ort). Nicht Bestandteil des Tourpreises sind Entgelte Dritter (Unterkünfte, Beförderungen, sonstige Fremdleistungen).

Durchlaufender Posten (DLP): Beträge, die MTA-FIDW im Namen und für Rechnung der Teilnehmer:innen an Dritte weiterleitet (z. B. Hotel, Transport). DLP werden separat ausgewiesen/abgerechnet und sind nicht Teil des Tourpreises.

  1. Vertragsschluss / Buchung / Leistungsbeschreibung

1.1 Mit der Buchung (Tour‑Anmeldung) bietet der/die Teilnehmer:in FIDW den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Guiding-/Coaching‑ und ggf. Planungsleistungen verbindlich an. Grundlage sind Tourbeschreibung und ergänzende Informationen (Website, E‑Mail, Tourbook etc.).

1.2 Leistungen Dritter / Buchungsservice (DLP): FIDW-wird Unterkünfte/Hotels, Beförderungen/Transportleistungen und ähnliche Drittleistungen im Namen der Teilnehmer:innen buchen. Die Verträge über diese Drittleistungen kommen formal unmittelbar zwischen Teilnehmer:in und Leistungsträger zustande; FIDW ist nicht Reiseveranstalter dieser Fremdleistungen.

Abrechnung/Steuer: Entgelte der Drittanbieter werden von FIDW als DLP (Durchlaufende Posten) separat ausgewiesen und separat abgerechnet; sie sind kein Bestandteil des Entgelts für die eigenen Dienstleistungen. Storno-/Änderungsgebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Leistungsträgers und gehen zu Lasten der Teilnehmer:innen. Zusätzlich erhebt FIDW eine Servicegebühr von 5 % je Buchung (berechnet auf den Preis der jeweiligen Drittleistung), zahlbar zusammen mit dem DLP.

Haftung: Für die ordnungsgemäße Erbringung der Drittleistungen haftet ausschließlich der Leistungsträger. FIDW haftet lediglich für ordnungsgemäße Vermittlung/Weitergabe der Buchungsinformationen sowie für eigene Pflichtverletzungen.

1.3 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen; der Vertrag kommt mit Buchungsbestätigung/Annahme durch FIDW zustande.

1.4 Buchungen durch FIDW / Eigenbuchungen: FIDW nimmt für Motorradversand und Fährverbindungen die Buchungen im Namen und für Rechnung der Teilnehmer:innen vor. Die hierfür anfallenden Kosten der Drittanbieter werden als DLP abgerechnet und im Gesamtbetrag mit ausgewiesen; sie gelten wirtschaftlich als im Tourpreis enthalten, bleiben jedoch rechtlich/buchhalterisch DLP. Flugbuchungen werden von FIDW nicht vorgenommen; Flüge bucht der/die Teilnehmer:in selbst. Für Eigenbuchungen haftet FIDW nicht.

1.5 Kurzfristige organisatorische Anpassungen werden per E‑Mail/WhatsApp mitgeteilt.

  1. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 30 % des Tourpreises fällig. Bei Leistungen mit sofort fälligen, nicht stornierbaren Drittleistungen (z. B. Transport), kann die Anzahlung bis zur Höhe dieser Kosten angehoben werden; dies wird transparent ausgewiesen.

2.2 Restzahlung & Sicherungsschein: Die Restzahlung ist 28 Tage vor Beginn fällig. Sicherungsscheine werden nicht ausgestellt, da FIDW kein Reiseveranstalter ist und keine Pauschalreisen erbringt. Eine Kundengeldabsicherung nach § 651r BGB ist daher nicht erforderlich. DLP werden – soweit nicht direkt an den Leistungsträger gezahlt – nur durchgeleitet (ohne Vermischung mit dem Tourpreis).

2.3 Leistet der/die Teilnehmer:in nicht fristgerecht, kann FIDW nach Mahnung mit Fristsetzung zurücktreten und die in Ziff.5 beschriebenen Stornopauschalen verlangen. 

  1. Leistungsänderungen / Mindestteilnehmerzahl

3.1 Zumutbare Änderungen einzelner Leistungsinhalte (Route, Etappen, Hotels/POIs sofern nur empfohlen, Tagespläne) sind zulässig, sofern der Gesamteindruck gewahrt bleibt. Gründe: Wetter, Sicherheit, Leistungsbild der Gruppe, technische Defekte, behördliche Auflagen.

3.2 Mindest-/Maximal Teilnehmendenzahl: mind. 4, max. 8, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben.

3.3 Information: Wesentliche Änderungen werden vor Beginn digital mitgeteilt; während der Tour erfolgt eine Besprechung mit der Gruppe. Im Zweifelsfall entscheidet der Tour Guide in Absprache mit dem Tourveranstalter.

 

 

  1. Preise / Tourpreis (Dienstleistungspaket) / DLP / Preisänderungen

4.1 Tourpreis (Dienstleistungspaket): Der Tourpreis umfasst FIDW‑eigene Leistungen (Organisation/Planung, Guiding/Coaching, Rahmenkosten). Nicht enthalten sind Entgelte Dritter (Unterkünfte/Transport etc.). Diese werden als DLP separat ausgewiesen/abgerechnet.

Der Gesamtpreis kann Planungs-/Tourbuchleistung und Durchführung/Guiding enthalten; die Anteile werden transparent ausgewiesen.

4.2 DLP & Servicegebühr: DLP werden in der tatsächlichen Höhe der Drittpreise abgerechnet.

4.3 Preisänderungen (Dienstleistungen): Treibstoffkosten für das genutzte Motorrad trägt der/die Teilnehmer:in selbst; sie sind nicht im Tourpreis enthalten. FIDW kann Preise anpassen, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare, von FIDW nicht zu vertretende Kostensteigerungen (z. B. Maut, Wechselkurse, Transportkosten externer Anbieter) eintreten und diese die Kalkulation unmittelbar betreffen; FIDW weist die betroffenen Kostenpositionen transparent nach. Erhöhungen innerhalb von 14 Tagen vor Beginn sind ausgeschlossen. Senkungen sind entsprechend weiterzugeben.

  1. Rücktritt / Stornierung durch Teilnehmer:in

5.1 Stornierung ist jederzeit möglich; maßgeblich ist der Zugang bei FIDW (E‑Mail ausreichend).

5.2 Stornopauschalen (bezogen auf den Tourpreis / ohne DLP) – pro Person:

– bis einschließlich 42. Tag vor Beginn: 25 %

– 41.–30. Tag: 50 %

– 29.–15. Tag: 65 %

– 14.–7. Tag: 85 %

– ab 6. Tag/No‑Show: 90 %

– am 1. Tag nicht angetreten: 100 %

Hinweis: Der/die Teilnehmer:in kann den Nachweis eines geringeren Schadens führen; FIDW kann einen höheren Schaden nachweisen.

5.3 Bereits ausgestellte, nicht erstattbare Drittleistungen (z. B. Transport) werden – soweit vertraglich vereinbart – zusätzlich berechnet Einsparungen werden angerechnet.

5.4 Ersatzteilnehmer:in: Zulässig bis 7 Tage vor Beginn, sofern Eignung (Fahrkönnen) und administrative Voraussetzungen vorliegen.

  1. Teilnahmevoraussetzungen / Versicherungen / Material

6.1 Dringende Empfehlung: Auslandskranken‑, Unfall‑, Bergungs‑/Rücktransportversicherung; für Offroad‑Anteile ggf. erweiterter Deckungsschutz. Besteht eine gesetzliche/behördliche Pflicht (z. B. Kfz‑Haftpflicht, „Grüne Karte“), ist diese nachzuweisen.

6.2 Motorrad: verkehrssicher, geeignete Bereifung, gültiger Versicherungsschutz; bei fehlender Deckung temporäre Zusatzdeckung.

Südamerika‑spezifisch: Für Touren in Südamerika organisiert FIDW den erforderlichen Versicherungsschutz (z. B. länderspezifische Kfz‑Haftpflicht/Grenzversicherung). Die hierfür anfallenden Kosten werden als DLP in tatsächlicher Höhe weitergegeben; zusätzlich wird eine Organisationspauschale/Servicegebühr von 5 % der jeweiligen Kosten berechnet.

6.3 Fahrkönnen / Skill‑Level: Anforderungen werden in der Ausschreibung definiert. FIDW kann aus Sicherheitsgründen Teilstrecken anpassen oder einzelne Personen von Teilabschnitten ausschließen; Entscheidung verhältnismäßig, Sicherheit der Gruppe hat Priorität.

6.4 Nachweise/Zertifikate können die Selbsteinschätzung ergänzen.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nicht genutzte, ordnungsgemäß angebotene Leistungen begründen keinen Erstattungsanspruch, soweit FIDW den Ausfall nicht zu vertreten hat.

  1. Rücktritt durch FIDW (Mindestteilnehmerzahl)

8.1 FIDW kann spätestens 14 Tage vor Beginn zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

8.2 Frühzeitige Information: Sobald absehbar ist, dass die Mindestzahl nicht erreicht wird, informiert FIDW umgehend.

  1. Kündigung aus wichtigem Grund / Verhalten

Bei schwerwiegendem, nachhaltigem vertragswidrigem Verhalten trotz Abmahnung (insbesondere grobe Teamunfähigkeit, mangelnde Befolgung sicherheitsrelevanter Anweisungen des Tour Guides oder grobe Regelmissachtung) kann FIDW die fristlose Kündigung aussprechen – auch während der Tour. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Entscheidungen erfolgen durch den verantwortlichen Tour Guide in Absprache mit dem Tourveranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen und unter vorrangiger Berücksichtigung der Sicherheit der Gruppe und Unbeteiligter.

  1. Mitwirkungspflichten / Mängel

10.1 Mängelanzeige: Mängel sind unverzüglich bei der Tourleitung oder direkt bei FIDW anzuzeigen; es wird Abhilfe geschaffen, soweit möglich.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung: Kündigung wegen Mangels setzt grundsätzlich angemessene Frist zur Abhilfe voraus, außer Abhilfe ist unmöglich oder unzumutbar.

10.3 Gepäck/Transport: Schäden/Verspätungen bei Transporten sind unverzüglich gegenüber dem Transporteur (z. B. PIR am Flughafen) anzuzeigen; gesetzliche Fristen sind zu beachten. FIDW haftet nicht für Schäden am eigenen Motorrad/Gepäck, soweit FIDW keine Pflichtverletzung trifft.

  1. Urheberrechte / Nutzungsbeschränkungen / Vertraulichkeit

11.1 Tourunterlagen (Tourbuch, Roadbook, GPX, Karten, Texte, Bilder; „Tourbuch“) sind Urheber‑ und/oder datenbankrechtlich geschützt.

11.2 Nutzungsrecht (zweckgebunden): Mit Vertragsschluss räumt FIDW ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für die Teilnahme an der gebuchten FIDW‑Tour/Training ein. Jede weitere Nutzung – v. a. eigenständige Durchführung ohne FIDW, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung – ist untersagt, soweit nicht gesetzlich erlaubt. Bei Storno erlischt das Nutzungsrecht automatisch; das Tourbuch ist zu löschen/zurückzugeben.

11.3 Planungsentgelt (Bestandteil des Tourpreises): Der Tourpreis umfasst

(i) Planungs-/Tourbuchleistung und

(ii) Durchführung/Guiding. Nach Aushändigung des vollständigen Tourbuchs gilt (i) als erbracht; das hierfür kalkulierte Entgelt ist verdient und nicht erstattbar.

11.4 Pauschalierter Schadensersatz (Lizenzanalogie): Bei vertragswidriger Verwendung des Tourbuchs schuldet der/die Teilnehmer:in ein angemessenes Nutzungsentgelt, vorläufig angesetzt mit 75 % des vereinbarten Gesamtpreises. Nachweis eines geringeren/höheren Schadens bleibt zulässig.

11.5 Vertraulichkeit & Schutzmaßnahmen: Das Tourbuch ist vertraulich; personalisierte Wasserzeichen/IDs und portalbasierter Zugriff können eingesetzt werden. Verstöße können Ansprüche nach GeschGehG auslösen.

  1. Haftung

12.1 Eigenverantwortung / Erhöhtes Risiko: FIDW führt Motorrad‑Abenteuer‑Touren und Trainings durch. Jede/r Teilnehmer:in fährt eigenverantwortlich, entscheidet selbst über Teilnahme an Etappen/Passagen, Fahrweise und Tempo und hat die geltenden Verkehrs‑ und Sicherheitsregeln einzuhalten sowie geeignete Schutzkleidung zu tragen. Fahrfehler und daraus resultierende Schäden/Verletzungen fallen in die Verantwortung der/der Teilnehmer:in, soweit kein Pflichtverstoß von FIDW (einschließlich Erfüllungsgehilfen) ursächlich war.

12.2 Haftungsumfang FIDW: FIDW haftet

– unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer pflichtwidrigen Handlung von FIDW oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen;

– bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Fremdleistungen: Für als Fremdleistung gekennzeichnete Drittleistungen (z. B. Unterkunft/Transport), die FIDW nur vermittelt oder im Namen und für Rechnung der Teilnehmer:innen bucht (DLP), haftet FIDW nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Unberührt bleiben Hinweis‑/Organisationspflichten von FIDW.

  1. Ansprüche / Fristen / Verjährung

13.1 Mängel-/Schadensanzeigen und Geltendmachung richten sich nach den Regeln des Dienstvertragsrechts; etwaige Fristen ergeben sich aus Gesetz.

13.2 Verjährung: Gesetzliche Verjährungsfristen gelten; abweichende, verkürzende Verjährungen werden nicht formularmäßig vereinbart.

  1. Pass, Visaund Gesundheitsvorschriften

14.1 FIDW informiert in der Ausschreibung über wesentliche Einreise‑/Gesundheitsanforderungen für das/die Zielgebiet(e), soweit einschlägig.

14.2 Eigenverantwortung: Beschaffung/Nachweis der Dokumente und Einhaltung von Fristen/Bestimmungen obliegt dem/der Teilnehmer:in; Nachteile gehen zu dessen/deren Lasten.

  1. Bild/Videoaufnahmen / Einwilligung und Widerspruch

15.1 Erstellung von Aufnahmen: Im Rahmen der Touren/Trainings können Foto‑ und Videoaufnahmen entstehen (Gruppensituationen, Fahrszenen, Stimmungseindrücke).

15.2 Einwilligung bei Anmeldung: Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmer:in seine/ihre Einwilligung, dass FIDW solche Aufnahmen erstellen und zu Dokumentations‑, Informations‑ und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Print, Präsentationen) nutzen darf. Die Einwilligung gilt freiwillig, kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden und ist keine Teilnahmevoraussetzung.

15.3 Ausübung Widerspruch/Widerruf (Zeitpunkt und Wirkung):

– Vor Tourbeginn erklärter Widerspruch/Widerruf: FIDW veröffentlicht keine Aufnahmen, auf denen der/die Teilnehmer:in erkennbar ist; bereits erstellte, noch unveröffentlichte Aufnahmen werden nicht verwendet bzw. gelöscht (interne Sicherheits-/Ablaufdokumentation ausgenommen).

– Ab dem Tag des Widerspruchs/Widerrufs während/nach der Tour: FIDW unterlässt jede künftige Veröffentlichung. Bereits veröffentlichte Inhalte werden – soweit zumutbar – entfernt oder ersetzt. Ein Rückruf bereits gedruckter Materialien, die vor dem Widerspruch verbreitet wurden, ist nicht geschuldet; Gleiches gilt für Weiterverbreitungen durch Dritte, auf die FIDW keinen Einfluss hat (FIDW wirkt auf Entfernung nach Kräften hin).

– Interne Zwecke/Beweis‑ und Dokumentationsinteressen: Unberührt bleibt die Speicherung intern erforderlicher Aufnahmen (z. B. Sicherheits-/Ablaufdokumentation; gesetzliche Aufbewahrungsfristen), solange keine Veröffentlichung erfolgt.

15.4 Kein Vergütungsanspruch: Aus der Nutzung der Aufnahmen folgt kein Anspruch auf Vergütung.

15.5 Datenschutz: Hinweise zur Datenverarbeitung (Rechtsgrundlagen, Zwecke, Speicherdauer, Betroffenenrechte) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von FIDW.

  1. Rechtswahl / Gerichtsstand

16.1 Es gilt deutsches Recht.

16.2 Verbraucher: Gerichtsstand nach gesetzlichen Vorschriften.

16.3 Kaufleute/Juristische Personen: ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von FIDW. Zwingende Schutzvorschriften des Heimatstaates von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

  1. Höhere Gewalt / außergewöhnliche Umstände

Außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturereignisse, politische Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen), die die Durchführung erheblich beeinträchtigen, berechtigen die Parteien zur Anpassung oder Kündigung nach den gesetzlichen Regeln des Dienstleistungsrechts. Mehrkosten werden nach Recht und Billigkeit verteilt; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet und bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbrachte Leistungen, die keiner besonderen Stornierungsregelung unterliegen – erstattet.

Gleichgestellte Umstände (personell): Als außergewöhnlicher Umstand gilt auch die plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder sonstiger unvorhersehbarer Ausfall des/der verantwortlichen Tour Guides, sofern dadurch eine sichere Durchführung der Tour nicht (mehr) gewährleistet ist und eine zumutbare Ersatzgestellung in angemessener Zeit nicht möglich ist. FIDW ist berechtigt, die Leistung anzupassen (z. B. Etappenänderung, Terminverschiebung, Ersatz‑Guide) oder – falls erforderlich – ganz/teilweise zu kündigen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Erstattung des Tourpreises für nicht erbrachte Leistungen; DLP (z. B. bereits angefallene Drittentgelte) richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

  1. Schlussbestimmungen

18.1 Textformklausel: Änderungen/Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform (E‑Mail ausreichend).

18.2 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.

Anlagen (informativ):

– Skill‑Level‑System (Open Road / Advanced / Expert / Pro) – Anforderungen je Tour

– Checkliste (Ausrüstung, Versicherung, Dokumente)